Ulrike Guérot verliert erneut vor Gericht im Kündigungsstreit mit der Universität Bonn
Im Rechtsstreit um die Kündigung der Politologin Ulrike Guérot hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden und ihre Berufung gegen die Kündigung zurückgewiesen. Dies ist bereits der zweite gerichtliche Rückschlag für Guérot im Verfahren gegen die Universität Bonn. Die Entscheidung hebt hervor, dass die Kündigung nicht aufgrund eines Justizirrtums erfolgte. Guérot erklärte, dass ihrer Meinung nach politische Gründe ausschlaggebend für die Entscheidung gewesen seien. Der Fall zieht seit geraumer Zeit Aufmerksamkeit auf sich, da Guérot eine umstrittene Figur in der politischen Wissenschaft ist.
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