Bundesverfassungsgericht erklärt Teile des Berliner Hochschulgesetzes für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Regelungen im Berliner Hochschulgesetz zur Entfristung von Post-Doc-Stellen teilweise gegen die Wissenschaftsfreiheit verstoßen. Die Humboldt-Universität hat erfolgreich gegen diese Regelung geklagt, die nun für nichtig erklärt wurde. Dies stellt einen bedeutenden Rückschlag im Kampf gegen die Kettenbefristung von wissenschaftlichen Mitarbeitern dar. Das Urteil betrifft auch die Pflicht zur Entfristung promovierter Wissenschaftler*innen und bedeutet eine wesentliche Veränderung für die Beschäftigungsbedingungen in der Berliner Wissenschaftslandschaft.
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