Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Verurteilter Beamter behält Pension trotz Doppelmordes in Spanien
Ein deutsches Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein in Spanien verurteilter Doppelmörder aus Deutschland weiterhin Anspruch auf seine Beamtenpension hat. Trotz lebenslanger Haft aufgrund eines Doppelmordes auf Teneriffa bleibt der Pensionsanspruch des Beamten bestehen. Die Frage, ob Mord als Dienstvergehen betrachtet werden kann, wurde in diesem Zusammenhang intensiv diskutiert. Kritiker fordern, dass verurteilte Mörder keine staatlichen Zahlungen erhalten sollten. Dennoch erhält der 49-jährige Doppelmörder rund 1.500 Euro monatlich als Ruhegeld vom deutschen Staat.
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