OVG bestätigt Rechtswidrigkeit von Abschalteinrichtungen in Diesel-Autos
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass die Verwendung von Abschalteinrichtungen bei Diesel-Fahrzeugen rechtswidrig ist. In mehreren Verfahren wurde festgestellt, dass diese Einrichtungen gegen Umweltvorschriften verstoßen. Dies könnte zu Rückrufen von Millionen Fahrzeugen führen. Die Deutsche Umwelthilfe hat in einem Rechtsstreit gegen Volkswagen auf die unzulässigen Abschalteinrichtungen hingewiesen, während das Gericht die Klagen zur Schadensersatzforderung in Fällen von Fahrzeugen mit einer solchen Technik behandelt. Das OVG hat die klare Position bezogen, dass diese Praktiken nicht nur unzulässig, sondern auch schädlich für die Umwelt sind.
LTO.de, Deutschlandfunk, WELT, HAZ, GN-Online, Anwalt.de, MSN, STERN.de, Tageblatt, boerse.de