Gericht bestätigt Überwachung der hessischen AfD als Verdachtsfall
Die hessische AfD bleibt laut einem aktuellen Gerichtsurteil als Verdachtsfall eingestuft, was ihr eine kontinuierliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz ermöglicht. Mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Einstufung der AfD als Verdachtsfall rechtens ist und damit die Klage der Partei abgewiesen. Der Verfassungsschutz darf demnach weiterhin die Aktivitäten der Hessen-AfD überwachen, da die Richter die Partei nicht mehr als reine Protestpartei betrachten. Trotz der rechtlichen Auseinandersetzungen plant die AfD, gegen die Einstufung als Verdachtsfall vorzugehen.
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