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Nachrichten auf Deutsch / 29.01.2026 / 13:00

Bundesgerichtshof urteilt: Makler müssen bei Diskriminierung Schadenersatz zahlen

In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Immobilienmakler bei Diskriminierung aufgrund von ausländischen Namen haftbar gemacht werden können. Eine Frau mit einem pakistanischen Namen wurde bei der Wohnungssuche abgelehnt, während Bewerber mit deutschen Namen bevorzugt behandelt wurden. Der BGH bestätigte, dass solche Diskriminierungen unzulässig sind und ordnete an, dass der betroffene Makler 3000 Euro Schadenersatz zahlen muss. Dieses Urteil gilt als ein klares Signal gegen Diskriminierung im Wohnungsmarkt und setzt wichtige Maßstäbe für die Rechte von Wohnungssuchenden in Deutschland.
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