Gericht weist Klagen von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes ab
In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Braunschweig entschieden, dass die Angehörigen der Opfer des Germanwings-Absturzes kein Schmerzensgeld erhalten. Diese Entscheidung markiert das erneut scheitern der Hinterbliebenen vor Gericht, nachdem mehrere Klagen auf Schadensersatz bereits zuvor abgewiesen wurden. Das Gericht stellte fest, dass es keine Grundlage für eine Haftung des Staates oder der Airline gibt. Diese Urteile kamen elf Jahre nach dem tragischen Unfall, bei dem Flug 4U 9525 in Frankreich abstürzte, und verstärken die Enttäuschung unter den Betroffenen.
NDR.de, WELT, BILD, DIE ZEIT, Deutschlandfunk, tagesschau.de, RP Online, web.de, WDR, n-tv.de