Teilerfolg der AfD im Rechtsstreit gegen Thüringer Verfassungsschutzchef
Ein Gericht in Weimar hat entschieden, dass der Thüringer Verfassungsschutzpräsident, Kramer, das Neutralitätsgebot verletzt hat. In einem Rechtsstreit um Äußerungen zur AfD erzielte die Partei einen Teilerfolg. Teile der Klage wurden abgewiesen, jedoch musste Kramer eine bestimmte Aussage zurücknehmen und es wurde ihm untersagt, Kritik am Programm der AfD zu äußern. Der Streit wirft Fragen zur Neutralitätspflicht des Verfassungsschutzes auf und zeigt die Kontroversen rund um den Rechtsextremismus in Thüringen.
Tagesspiegel, WELT, DIE ZEIT, taz.de, MDR, STERN.de, Ntv, inSüdthüringen, Berliner Zeitung, Die Weltwoche