Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz sorgt für Diskussionen und mehr Wahlfreiheit
Rheinland-Pfalz plant ein neues Bestattungsgesetz, das im Oktober in Kraft treten soll und eine Reihe von Änderungen bringt, darunter mehr Wahlfreiheit für die Angehörigen nach dem Tod. Zu den Neuerungen gehört die Möglichkeit, Urnen zuhause aufzubewahren oder die Asche im Garten verstreuen zu dürfen. Besonders kontrovers diskutiert wird die Abschiednahme am offenen Sarg. Während die Regierungsfraktionen ein positives Feedback erwarten, äußert der Mainzer Bischof Bedenken hinsichtlich der neuen Regelungen, insbesondere in Bezug auf Asche-Schmuck und Bestattungen im privaten Raum. Auch eine mögliche Flussbestattung im Rhein wird in Betracht gezogen. Die Reform des Bestattungsrechts scheint notwendig, jedoch gibt es Widerstand und Fragen zu den geplanten Änderungen.
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