Bundesgerichtshof äußert Zweifel an gewinnbringender Untervermietung
Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft die Zulässigkeit von Untervermietungen, bei denen Hauptmieter Gewinne erzielen. In Berlin werden Fälle von überteuerten Untermieten diskutiert, bei denen Mieter bis zu 1.300 Euro für Wohnungen zahlen, deren Hauptmieter nur 850 Euro Miete entrichtet. Kritiker fordern staatliche Kontrollen, um die Wohnungsnot zu bekämpfen. Der BGH sieht in diesen Praktiken eine mögliche Missachtung der Mietpreisbremse und hat bereits in mehreren Fällen Räumungsklagen gegen Mieter geprüft, die aus Untervermietungen profitiert haben.
DIE ZEIT, Spiegel, rbb24, Ntv, FAZ, tagesschau.de, B.Z. – Die Stimme Berlins, Tagesspiegel, taz.de, WirtschaftsWoche