Bundesverfassungsgericht begrenzt Einsatz von Staatstrojanern
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung den Einsatz von Staatstrojanern eindeutig geregelt. Die Richter stellten fest, dass eine Überwachung mit solcher Spähsoftware nur in Fällen schwerer Straftaten zulässig ist. In der Regel sind die bestehenden Gesetze zur Nutzung dieser Technik weitgehend verfassungskonform, jedoch gibt es klare Einschränkungen. So ist der Einsatz bei einfacher Kriminalität untersagt. Die Entscheidung betrifft auch das NRW-Polizeigesetz, das im Rahmen dieser Rechtsprechung überprüft wurde. Kritiker sehen in dem Urteil einen wichtigen Erfolg für den Datenschutz und die Rechte der Bürger.
Spiegel, Ntv, tagesschau.de, T-Online, LTO.de, FAZ, DIE ZEIT, Deutschlandfunk, Digitalcourage, SZ.de