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Nachrichten auf Deutsch / 18.07.2025 / 09:00

BGH-Urteil: Versandapotheken dürfen Preise und Boni für Medikamente anbieten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Versandapotheken in Deutschland und im EU-Ausland Boni und Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente anbieten dürfen. Diese Entscheidung bedeutet das vorläufige Ende der Preisbindung für Versandapotheken und erlaubt es diesen, mit Prämien Kunden zu gewinnen. Insbesondere wurde klargestellt, dass die frühere Regelung zur Arzneimittelpreisbindung nicht für ausländische Versandapotheken galt. Apotheken wie DocMorris haben bereits die Wiedereinführung von Boni angekündigt, was die Wettbewerbsbedingungen im Arzneimittelvertrieb erheblich verändern könnte. Die Entscheidung hat sowohl Befürworter als auch Gegner unter Ärzten und Apothekern hervorgebracht, die um die Auswirkungen auf die Patientenversorgung und die Preisgestaltung im Gesundheitswesen besorgt sind.
Apotheke Adhoc, Spiegel, Pharmazeutische Zeitung, WELT, NZZ, Deutschlandfunk, boerse.de, SZ.de, Deutsche Apotheker Zeitung, DAZ, MDR