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Nachrichten auf Deutsch / 11.03.2026 / 19:00

Bundesgerichtshof entschieden: Jugendschutz gilt auch für leere E-Zigaretten-Tanks

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Jugendschutz auch für leere E-Zigaretten-Tanks gilt. In seinem Urteil stellte das Gericht klar, dass der Verkauf dieser Tanks an Kinder und Jugendliche nur mit einer Altersverifikation zulässig ist. Die Entscheidung zielt darauf ab, den Zugang zu solchen Produkten für Minderjährige zu beschränken, selbst wenn die Ersatztanks nicht mit Flüssigkeit gefüllt sind. Damit wird der Gesetzesrahmen zum Schutz junger Menschen in Bezug auf E-Zigaretten weiter gestärkt.
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